Allgemeine Geschäftsbedingungen
​
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. 1 Der Fotograf schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
1. 2 Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen der Fotografin nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1. 3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass der Fotograf einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
2. Angebot, Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Fotografen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.
2.2 Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche (persönlich, telefonisch) oder schriftliche Bestätigung (Angebotsannahme) (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail) des Kunden kommt der Auftrag zustande. Der Kunde versichert, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben. Sämtliche Fragen wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Kunden beantwortet.
3. Zahlung, Stornierung
3.1 Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Wurde ein Zahlungsziel vereinbart, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 2 Wochen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei einlangend beim Fotografen zur Zahlung fällig.
3.2 Zahlung der Grundgebühr: Die Grundgebühr ist vor dem vereinbarten Shootingtermin zu zahlen (per Überweisung oder in bar bei persönlichem Treffen). Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich.
3.3 Zahlung der Bildbestellungen: Nach der Bildauswahl erfolgt die Bezahlung der ausgewählten Bilder innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungslegung. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Bearbeitung der Bilder.
3.4 Der Fotograf ist berechtigt, vor Beginn der Auftragsausführung vom Auftraggeber die Leistung einer Akontozahlung zu fordern sowie bei Aufträgen über teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen.
3.5 Stornierung oder Verschiebung: Kunden können den Termin bis spätestens einen Tag vorher kostenlos verschieben. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Grundgebühr für einen neuen Termin angerechnet. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) oder Nichterscheinen wird die Grundgebühr einbehalten bzw. verrechnet.
3.6 Verschiebung durch den Fotografen: Der Fotograf ist berechtigt, aufgrund unvorhergesehener Umstände (Erkrankung, Schicksalsschläge, Wetter, etc.) den Termin abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird hiervon entweder telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt und ein Ersatztermin wird vereinbart. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
4. Lieferung, Bearbeitung
4.1 Der Fotograf behält sich eine Vorauswahl der Bilder nach technischen Aspekten vor, so werden z.B. unscharfe, falsch belichtete Bilder, etc. im Vorhinein aussortiert und nicht dem Kunden zur Auswahl übermittelt. Der Kunde erhält die nach technischem Ausschuss verbliebenen Fotos als Galerie, aus der die gewünschten Fotos ausgewählt werden können. Eine Nutzung oder Veröffentlichung der Fotos aus dieser Galerie ist dem Kunden untersagt!
4.2 Die Lieferung der Werke erfolgt nach Vereinbarung unter anderem über das Internet als Download. Angaben über eine Lieferzeit sind nur verbindlich wenn ein konkreter Termin ausdrücklich vom Fotografen zugesichert wurde. Sollte die Bestellung Printprodukte enthalten, kann sich die Lieferzeit verlängern. Der Fotograf informiert den Kunden bei Verzögerungen rechtzeitig. Bei einem vereinbarten Termin haftet der Fotograf nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Fristversäumnis, ausdrücklich nicht bei höherer Gewalt.
4.3 Der Fotograf hat, solange nichts anderes vereinbart wurde, komplette Freiheit bei der Erfassung und Bearbeitung der Fotos. Dem Kunden ist der Bildstil der Fotografin bekannt, das bedeutet, dass Änderungen von Farbe, Licht, etc. vorgenommen werden.
4.4 Sollte der Kunde mit der Bearbeitung der Bilder nicht zufrieden sein, wird der Fotograf im zumutbaren Rahmen Anpassungen vornehmen, um die Wünsche des Kunden zu erfüllen. Eventuell anfallenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
5. Eigentum am Bildmaterial
5.1 Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 6.3 besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner einvernehmlich festzusetzende Auswahl der hergestellten Bilddateien.
5.2 Der Fotograf gibt keine unbearbeiteten Bilder sowie RAW-Dateien heraus. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.
5.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
6. Urheberrechtliche Bestimmungen
6.1 Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zulässig (vgl. Punkt 3.6.). § 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.
6.2 Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich geschützten Werkes, unabhängig ob in Papierform oder digital, erwirbt der Kunde eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck.
6.3 Nutzungsrechte der Kunden: Die angefertigten Bilder dürfen von den Kunden ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jegliche kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Teilnahme an Gewinnspielen und Ähnlichem ist erst nach vorheriger Vereinbarung gestattet.
6.4 Das Bildmaterial darf in keiner Form, ohne Zustimmung des Fotografen, vom Kunden verändert oder bearbeitet werden. Trägt das Bildmaterial ein Wasserzeichen der Fotografin, darf dieses unter keinen Umständen entfernt werden.
6.5 Eine Veröffentlichung der Bilder im Internet, in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen, nicht gewerblichen Homepage ist den Kunden gestattet.
6.6 Der Kunde ist bei jeder Veröffentlichung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen (©sabsifotografie / Sabrina Ausserwöger). Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
6.7 Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Herstellerbezeichnung/Namensnennung gemäß Punkt 6.6 als erteilt.
6.8 Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Maßgabe der §§ 81ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Fotografen unabhängig von einem Verschulden zu.
7. Nutzungsrechte des Fotografen
7.1 Der Fotograf hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht (Facebook, Instagram, Website, Flyer, Fotoagenturen, etc.) am erstellten Bildmaterial (zum Beispiel Tierfotos) und darf – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt – die von ihm erstellten Bilder für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio) verwenden. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche. Einschränkungen bezüglich der Veröffentlichung von Bildmaterial müssen jedenfalls schriftlich vor dem Shootingtermin vom Kunden bekanntgegeben werden.
7.2 Bilder mit Personen werden nur mit Zustimmung der Kunden veröffentlicht.
8. Haftung
8.1 Haftung des Kunden: Der Tierbesitzer haftet während des Fotoshootings für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit dem Shooting entstehen. Die Sicherheit des Tieres hat oberste Priorität; es liegt im Ermessen des Kunden, ob ein Hund angeleint bleibt.
8.2 Haftung des Fotografen: Der Fotograf haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen. Der Fotograf kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während eines Fotoshootings ohne seine direkte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrsunfälle während des Fotografierens; Verletzungen am zu fotografierenden Tier oder durch das Tier verursachte Schäden). Bei technischen Defekten, die zu einem Verlust der Aufnahmen führen, wird maximal die Grundgebühr erstattet. Eine Haftung wird für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
9. Widerrufsrecht
Da es sich bei den Bildern um individuell angefertigte Produkte handelt, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 18 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).
10. Gutscheine
Gutscheine haben in Österreich kein Ablaufdatum. Sollte es zu einer Preiserhöhung kommen, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen. Eine (Bar-)Auszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
11.1 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11.2 Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
11.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
​
​
